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Gas - Strom - Wasser
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Gas
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1. Rückforderungsanspruch auf der Grundlage des OLG-Urteils vom 5. Mai 2009 |
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Hier finden Sie verschieden-formatige Musterbriefe, um Ihre Rückforderungsansprüche termingerecht bei der MKG anzumelden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im April bzw. Dezember 2008 Stellung zu Preisänderungsklauseln in Sonderverträgen bezogen, die darauf hinzielen, daß diese Änderungsklauseln für den Kunden eindeutig und transparent im Sinne der Nachvollziehbarkeit von Preisänderungen zu sein haben.
Die Sonderverträge 230 (heute: "Komplett") bzw. 249 bis 262 (heute: "Maxi Variabel") enthalten eine Preisgleitklausel, vom OLG Frankfurt (Az. 11 U 61/07 (Kart) am 05. Mai 2009 für unwirksam erklärt wurden. Mittels Musterbrief fordern Sie die MKG nun zur Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Entgeltbestandteile seit 2005 und seit Eintritt in den Sondervertrag (frühestens Juli 1991) auf. Wichtig ist, daß Sie substantiiert Ihren Rückforderungsbetrag sowie eine mindestens zweiwöchige Frist einsetzen.
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Rückforderungsanspruch zuviel bezahlter Gasentgelte 49 kB Rückforderungsanspruch zuviel bezahlter Gasentgelte 23 kB
Rückforderungsanspruch zuviel bezahlter Gasentgelte 171 kB
Anleitung zur Berechnung der Rückforderungsansprüche 140 kB
Berechnungsformular "Moderater Rückforderungsbetrag" (Excel-Datei) 20 kB
Berechnungsformular "Maximaler Rückforderungsbetrag" (Excel-Datei) 20 kB
Arbeitspreise der Main-Kinzig-Gas seit 1990 55 kB
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2. Gasanbieterwechsel (wichtig für Gaspreisstreiker) |
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Neue Gasanbieter im Versorgungsgebiet der Main-Kinzig-Gas bieten die Gelegenheit, dem alten Monopolisten den Rücken zu kehren und steigenden Gaspreisen der MKG zumindest ein wenig aus dem Weg zu gehen.
Nach einem Wechsel von der MKG zu einem anderen, preisgünstigeren Anbieter, versendet der ehemalige Versorger eine Schlussrechnung. Diese Schlussrechnung ist vom Gaspreisstreiker genauso zu behandeln wie eine Jahresschlussrechnung, d. h., sie ist mit dem Arbeitspreis, den der Gaspreisstreiker anerkannt hat, umzurechnen bzw. zu korrigieren.
Es ist nicht auszuschließen, dass die MKG mit einer Mahnung versucht, ehemalige Kunden zu veranlassen, auch die in der Vergangenheit einbehaltenen Beträge aus dem Gaspreisstreik zu zahlen.
Dazu besteht für die Preisstreiker, soweit sie sich in der Vergangenheit auf die mangelnde Angemessenheit der Gaspreise berufen haben, keine Veranlassung. Solange ein nachvollziehbarer Nachweis der Angemessenheit von MKG verweigert wird, bzw. ein rechtskräftiges Urteil, das die Angemessenheit bestätigt, nicht vorliegt, ist eine Mahnung rechtswidrig.
Um sich gegen die Forderungen der MKG nach dem Anbieterwechsel zur Wehr zu setzen, kann der folgende Musterbrief verwendet werden:
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Widerspruch gegen Rückforderungen 12 kB
Widerspruch gegen Rückforderungen 9 kB
Widerspruch gegen Rückforderungen 286 kB
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3. Sperrandrohung |
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Hier finden Sie für den Fall einer Sperrandrohung durch Ihren Gas-, Strom- oder Wasserversorger, nachdem Sie Ihre Vorauszahlung gekürzt haben, Musterbriefe, in denen Sie zum einen Ihre Versorger zur Rücknahme der Sperrandrohung auffordern und zum anderen beim Amtsgericht Gelnhausen eine Schutzschrift hinterlegen, um zu vermeiden, daß der Versorger gegen das Hausverbot eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung bekommt.
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Schreiben an Ihren Versorger mit Aufforderung zur Rücknahme der Sperrandrohung 12 kB
Schutzschrift ans Amtsgericht 12 kB
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4. Gaspreistabellen von Main-Kinzig-Gas GmbH
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Tarife ab 1.10.2008 (Gaspreiserhöhung)
alle Tarife 40 kB
Vertragsbedingungen 166 kB
Tarife ab 1.04.2007 (Gaspreissenkung)
alle Tarife 76 kB
Tarife ab 1.01.2007 (Mehrwertsteuererhöhung)
alle Tarife 105 kB
Tarife ab 1.07.2006
Allgemeine Tarife 39 kB
Sondervertragspreise 35 kB
Tarife zur Ersatzversorgung 99 kB
Tarife ab 1.11.2005
Allgemeine Tarife 63 kB
Erdgaspreise 58 kB
Tarife vom 1.1.2005 bis 31.10.2005
Allgemeine Tarife 62 kB
Sondervertragspreise 57 kB
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Strom
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Rückforderungsanspruch auf der Grundlage des rechtskräftigen Urteils des OLG Frankfurt vom 13.12.07 |
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Hier finden Sie verschieden-formatige Musterbriefe, um Ihre Rückforderungsansprüche termingerecht bei den Stadtwerken Gelnhausen / E.ON-Mitte anzumelden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.10.09 eine Revision gegen das Urteil des OLG Frankfurt nicht mehr zugelassen (Az. VIII ZR 31/08). Damit ist dieses Urteil rechtskräftig, wonach die Preisänderungsklausel im Vario-Vertrag für den Kunden weder eindeutig noch transparent sei und somit unwirksam ist (1 U 41/07).
Mittels Musterbrief fordern Sie die Stadtwerke Gelnhausen / E.ON-Mitte nun zur Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Entgeltbestandteile seit 2005 auf der Grundlage Ihres Vertragsbeginns im Vario-Vertrag (frühestens 2000) auf.
Wichtig ist, daß Sie substantiiert Ihren Rückforderungsbetrag sowie eine mindestens zweiwöchige Frist einsetzen.
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Rückforderungsanspruch zuviel bezahlter Stromentgelte 81 kB
Rückforderungsanspruch zuviel gezahlter Stromgentgelte 19 kB
Rückforderungsanspruch zuviel gezahlter Stromgentelte 72 kB
Anleitung zur Berechnungs der Rückforderungsansprüche 91 kB
Berechnungsformular (Excel-Datei) 34 kB
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Wasser |
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Widerspruch gegen Frischwasser-Rechnung
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Hier finden Sie verschieden-formatige Musterbriefe, um Widerspruch gegen die Frischwasserpreise der Stadtwerke Gelnhausen einzulegen. Dies betrifft Kunden in Gelnhausen und Linsengericht.
Hintergrund ist, daß die Landeskartellbehörde sei ca. 3 Jahren von den Stadtwerdken eine deutliche Reduzierung des Wasserpreises fordert. Dem entzogen sich die Stadtwerke in der Vergangenheit immer wieder.
Mittels dieses Musterschreibens sichern Sie sich den Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Wasserpreise für die letzten drei Jahre, sobald die Landeskartellbehörde eine rechtskräftige Anordung auf Senkung der Preise erlassen hat.
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1. Musterbrief an die Stadtwerke Gelnhausen/E.ON-Mitte
Musterbrief gegen Frischwasserpreis 83 kB
Musterbrief gegen Frischwasserpreis 30 kB
Musterbrief gegen Frischwasserpreis 65 kB
2. Musterbrief an die Kreiswerke Hanau
Musterbrief gegen Frischwasserpreis 36 kB
Musterbrief gegen Frischwasserpreis 16 kB
Musterbrief gegen Frischwasserpreis 335 kB
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