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Aktuelle Presseberichte zur Gaspreiserhöhung....
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Energieverbraucher Main-Kinzig beenden zum Jahresende ihre Arbeit 

Die Initiative zieht eine überwiegend positive Bilanz

Auf ihrer letzten Sitzung vor gut einer Woche fällten die Mitglieder der Initiative der Energieverbraucher Main-Kinzig die Entscheidung einstimmig: Nach über sechs Jahren ehrenamtlichem Einsatz für faire, angemessene und sozial verträgliche Energiepreise beendet die Initiative zum Jahresende mit einer durchaus sehenswerten Bilanz ihre Arbeit. “Nach einer hessenweit beispiellosen Kampagne gegen überhöhte Gaspreise hat die Gasversorgung Main-Kinzig deutlich Federn lassen müssen. Es wurde rechtskräftig nicht nur festgestellt, dass die in den Sonderverträgen verwendete Preisgleitklausel unwirksam ist, sondern es werden nun in der neuen respektablen Klagewelle, in der Verbraucher ihre zuviel gezahlten Entgelte zurückfordern, die ersten für die Verbraucher wegweisenden Gerichtsurteile gefällt“, sagte Dr. Carsten Kettner, einer der Sprecher der Energieverbraucher. Und weiter: “Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Urteile in der Sache Bestand haben werden, da bundesweit die Gerichte dazu tendieren, die Ansprüche der klagenden Verbraucher zu bestätigen.” Und Günter Willner, ein weiterer Sprecher der Initiative ergänzt: “Schließlich urteilte kürzlich sogar der BGH in einem vergleichbaren Fall letztlich zugunsten des Verbrauchers.” Es sei zwar noch eine Frage der Zeit, aber insgesamt befänden sich die Gasklagen auf gutem Wege. Durch den Druck der Energieverbraucher musste die Gasversorgung Main-Kinzig regelmäßig ihre Preispolitik überdenken, angekündigte Preiserhöhungen zurücknehmen und hielt zum Schluss ihren MaxiSpar-Preis über zwei Jahre lang konstant.

Nicht nur die Main-Kinzig-Gas, sondern auch
die Stadtwerke Gelnhausen /E.ON im Visier

Auch die Stadtwerke Gelnhausen / E.ON-Mitte fielen durch die Verwendung unwirksamer Preisanpassungklauseln auf. In diesem Falle veranlasste die Initiative den Bund der Energieverbraucher (BdE) wegen dieser Klauseln im Vario-Stromtarif zu klagen. Die Urteile des LG und OLG Frankfurt sind rechtskräftig, nachdem der BGH das ursprünglich zurückgezogen Revisionsbegehren ablehnte. „Damit waren alle Preiserhöhungen, die auf der Preisgleitklausel im Vario-Tarif beruhten, unzulässig. Vor Gericht wurden die zuviel bezahlten Entgeltbestandteile erfolgreich zurückgefordert.“, so Kettner.

Und schließlich nahmen sich die Energieverbraucher auch die lokalen Trinkwasser-Versorger vor.
Günter Gladrow und Karl-Heinz Reusswig wiesen darauf hin, dass auch beim Wasserpreis sowohl die Kreiswerke Hanau als auch die Stadtwerke Gelnhausen / E.ON-Mitte keine gute Figur machten und ihre Preise erst senkten, nachdem das Landeskartellamt den Akteuren auf die Finger geklopft hatte. Die Preissenkung um lediglich 20% befanden die Energieverbraucher jedoch als zu niedrig und riefen zum immer noch aktuellen Wasserpreisstreik auf, in dem die Verbraucher einen erniedrigten Wasserpreis zahlen und von den Versorgern den Billigkeitsnachweis verlangen.

Viele Aktionen, viele Veranstaltungen
für Verbraucher und Interessierte

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge erinnerten sich die Energieverbraucher an die gut besuchten Informationsabende in Langenselbold, Gelnhausen, Wächtersbach und Salmünster, an denen den Verbrauchern gezeigt wurde, wie bei Gas und Strompreisstreik die Jahresabrechnungen korrigiert werden und wie man zu günstigeren Gas- und Stromanbietern wechseln konnte. Manfred Schulzki, ebenfalls Sprecher, nahm den Faden auf: “Unvergessen sind nicht nur die manchmal frustrierenden Informationsaktionen auf Ständen und Parkplätzen, sondern auch die brechend volle Gelnhäuser Stadthalle, als die Initiative nach gewonnener Klage über den Stand der Verhandlungen mit der Main-Kinzig-Gas berichtete”.

Keine Übereinkunft beim Thema Rekommunalisierung

“Wir haben in den vergangenen Jahren viel bewegt, und die Verbraucher haben viel Selbstvertrauen im Umgang mit ihren Versorgern gelernt”, sagt Willner, und Kettner ergänzt, “allerdings gab es auch Ziele, die wir nicht erreicht haben.” Stichwort sei das Thema der Rekommunalisierung der Energieversorgung in Gelnhausen. Viel Zeit und Energie sei hier investiert, Gutachter gehört, gerechnet und recherchiert und mit Mandatsträgern und Experten geredet worden. Die Bemühungen fanden ihren Dämpfer, als klar wurde, dass die Hessische Gemeindeordnung, unlängst von schwarz-gelb geändert, Vertriebsaktivitäten hessischer Kommunen kategorisch ausschließt, Strom- und Gasnetze ohne Vertriebsmöglichkeiten sind für Kommunen jedoch wenig attraktiv. Jedoch darauf fand die Initiative kein zielführendes Übereinkommen über eine entsprechende Strategie. “Damit mussten wir auch unseren langfristigen Anspruch, sozialverträgliche und faire Preise in unserer Region durchzusetzen, aufgeben”, so Kettner, “zumal nun vieles außerhalb unserer Einflusssphäre liegt.” Gemeint sind die Erhöhungen der Netzentgelte und der EEG-Umlage, die überwiegend politisch motiviert die Strompreise für die Endverbraucher im kommenden Jahr steigen lassen werden.

Rückzug ins Privatleben

Die Mitglieder der Verbraucher-Initiative werden sich nun wieder verstärkt ihrem Privatleben zuwenden, betonen jedoch, “nicht aus der Welt zu sein, sondern nach wie vor in Einzelfällen Ratsuchenden gerne zu helfen.” Darüber hinaus wird auch noch die Webseite der Energieverbraucher eine Zeitlang noch gepflegt. Als Verbraucherschutzorganisationen böten sich in hartnäckigen Fällen nach wie vor die Verbraucherzentrale Hessen und der Bund der Energieverbraucher an.

Die Energieverbraucher danken ihren Spendern und Unterstützern, durch die viele Aktionen  erst möglich geworden sind und wünschen allen Energieverbrauchern nicht nur frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr, sondern auch weiterhin ein kritisches Auge auf ihren Energieversorger.

Mit besten Grüßen
Günter Gladrow, Dr. Carsten Kettner, Karl-Heinz-Reusswig, Manfred Schulzki und Günter Willner

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