Auf ihrer letzten Sitzung vor
gut einer Woche fällten die Mitglieder der Initiative der
Energieverbraucher
Main-Kinzig die Entscheidung einstimmig: Nach über sechs
Jahren
ehrenamtlichem Einsatz für faire, angemessene und sozial verträgliche
Energiepreise beendet die Initiative zum Jahresende mit einer durchaus
sehenswerten Bilanz ihre Arbeit. “Nach einer hessenweit beispiellosen
Kampagne
gegen überhöhte Gaspreise hat die Gasversorgung Main-Kinzig deutlich
Federn
lassen müssen. Es wurde rechtskräftig nicht nur festgestellt, dass die
in den
Sonderverträgen verwendete Preisgleitklausel unwirksam ist, sondern es
werden
nun in der neuen respektablen Klagewelle, in der Verbraucher ihre
zuviel gezahlten
Entgelte zurückfordern, die ersten für die Verbraucher wegweisenden
Gerichtsurteile gefällt“, sagte Dr. Carsten Kettner, einer der Sprecher
der
Energieverbraucher. Und weiter: “Wir sind der festen Überzeugung, dass
diese
Urteile in der Sache Bestand haben werden, da bundesweit die Gerichte
dazu
tendieren, die Ansprüche der klagenden Verbraucher zu bestätigen.” Und
Günter
Willner, ein weiterer Sprecher der Initiative ergänzt: “Schließlich
urteilte
kürzlich sogar der BGH in einem vergleichbaren Fall letztlich zugunsten
des
Verbrauchers.” Es sei zwar noch eine Frage der Zeit, aber insgesamt
befänden
sich die Gasklagen auf gutem Wege. Durch den Druck der
Energieverbraucher musste
die Gasversorgung Main-Kinzig regelmäßig ihre Preispolitik überdenken,
angekündigte
Preiserhöhungen zurücknehmen und hielt zum Schluss ihren MaxiSpar-Preis
über
zwei Jahre lang konstant.
Nicht nur die
Main-Kinzig-Gas, sondern auch
die
Stadtwerke Gelnhausen /E.ON im Visier
Auch die
Stadtwerke Gelnhausen / E.ON-Mitte fielen durch die Verwendung
unwirksamer
Preisanpassungklauseln auf. In diesem Falle veranlasste die Initiative
den Bund
der Energieverbraucher (BdE) wegen dieser Klauseln im Vario-Stromtarif
zu
klagen. Die Urteile des LG und OLG Frankfurt sind rechtskräftig,
nachdem der
BGH das ursprünglich zurückgezogen Revisionsbegehren ablehnte. „Damit
waren
alle Preiserhöhungen, die auf der Preisgleitklausel im Vario-Tarif
beruhten,
unzulässig. Vor Gericht wurden die zuviel bezahlten Entgeltbestandteile
erfolgreich zurückgefordert.“, so Kettner.
Und schließlich nahmen sich die
Energieverbraucher auch die
lokalen Trinkwasser-Versorger vor.
Günter Gladrow und Karl-Heinz Reusswig wiesen darauf hin,
dass auch beim Wasserpreis sowohl die Kreiswerke Hanau als auch die
Stadtwerke
Gelnhausen / E.ON-Mitte keine gute Figur machten und ihre Preise erst
senkten,
nachdem das Landeskartellamt den Akteuren auf die Finger geklopft
hatte. Die
Preissenkung um lediglich 20% befanden die Energieverbraucher jedoch
als zu
niedrig und riefen zum immer noch aktuellen Wasserpreisstreik auf, in
dem die
Verbraucher einen erniedrigten Wasserpreis zahlen und von den
Versorgern den
Billigkeitsnachweis verlangen.
Viele Aktionen, viele
Veranstaltungen
für Verbraucher
und Interessierte
Mit einem lachenden und einem
weinenden Auge erinnerten sich
die Energieverbraucher an die gut besuchten Informationsabende in
Langenselbold, Gelnhausen, Wächtersbach und Salmünster, an denen den
Verbrauchern gezeigt wurde, wie bei Gas und Strompreisstreik die
Jahresabrechnungen korrigiert werden und wie man zu günstigeren Gas-
und
Stromanbietern wechseln konnte. Manfred Schulzki, ebenfalls Sprecher,
nahm den
Faden auf: “Unvergessen sind nicht nur die manchmal frustrierenden
Informationsaktionen auf Ständen und Parkplätzen, sondern auch die
brechend
volle Gelnhäuser Stadthalle, als die Initiative nach gewonnener Klage
über den
Stand der Verhandlungen mit der Main-Kinzig-Gas berichtete”.
Keine
Übereinkunft beim Thema Rekommunalisierung
“Wir haben in den vergangenen
Jahren viel bewegt, und die
Verbraucher haben viel Selbstvertrauen im Umgang mit ihren Versorgern
gelernt”,
sagt Willner, und Kettner ergänzt, “allerdings gab es auch Ziele, die
wir nicht
erreicht haben.” Stichwort sei das Thema der Rekommunalisierung der
Energieversorgung in Gelnhausen. Viel Zeit und Energie sei hier
investiert,
Gutachter gehört, gerechnet und recherchiert und mit Mandatsträgern und
Experten geredet worden. Die Bemühungen fanden ihren Dämpfer, als klar
wurde,
dass die Hessische Gemeindeordnung, unlängst von schwarz-gelb geändert,
Vertriebsaktivitäten hessischer Kommunen kategorisch ausschließt,
Strom- und
Gasnetze ohne Vertriebsmöglichkeiten sind für Kommunen jedoch wenig
attraktiv. Jedoch
darauf fand die Initiative kein zielführendes Übereinkommen über eine
entsprechende Strategie. “Damit mussten wir auch
unseren langfristigen Anspruch,
sozialverträgliche und faire Preise in unserer Region durchzusetzen,
aufgeben”,
so Kettner, “zumal nun vieles außerhalb unserer Einflusssphäre liegt.”
Gemeint
sind die Erhöhungen der Netzentgelte und der EEG-Umlage, die
überwiegend
politisch motiviert die Strompreise für die Endverbraucher im kommenden
Jahr
steigen lassen werden.
Rückzug ins
Privatleben
Die Mitglieder der
Verbraucher-Initiative werden sich nun
wieder verstärkt ihrem Privatleben zuwenden, betonen jedoch, “nicht aus
der
Welt zu sein, sondern nach wie vor in Einzelfällen Ratsuchenden gerne
zu
helfen.” Darüber hinaus wird auch noch die Webseite der
Energieverbraucher eine
Zeitlang noch gepflegt. Als Verbraucherschutzorganisationen böten sich
in
hartnäckigen Fällen nach wie vor die Verbraucherzentrale Hessen und der
Bund
der Energieverbraucher an.
Die Energieverbraucher danken
ihren Spendern und Unterstützern, durch die viele Aktionen
erst möglich geworden sind und wünschen allen
Energieverbrauchern nicht nur frohe Weihnachten und einen guten Rutsch
ins Neue Jahr, sondern auch weiterhin ein kritisches Auge auf ihren
Energieversorger.
Mit besten Grüßen
Günter Gladrow, Dr. Carsten Kettner,
Karl-Heinz-Reusswig, Manfred Schulzki und Günter Willner
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